„Wir haben mit der Bildungsteilzeit ein Modell geschaffen, mit dem auch während der Weiterbildung ein Auskommen mit dem Einkommen möglich ist. Damit haben wir unser Ziel, lebensbegleitendes Lernen unter fairen Bedingungen zu ermöglichen, erreicht", so Johanna Mikl-Leitner.
Konkret bedeutet Bildungsteilzeit eine Reduzierung der Arbeitszeit entweder um 25 oder um 50 Prozent der Normalarbeitszeit. In Form einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Dauer, Ausmaß und Lage der Arbeitszeit werden die Details fixiert. Die Mindestdauer beträgt vier Monate, die Höchstdauer zwei Jahre. Nach Genehmigung durch das AMS erhält man für die Dauer der Bildungsmaßnahme ein Weiterbildungsgeld. Um in Bildungsteilzeit zu gehen, muss das Arbeitsverhältnis mindestens schon sechs Monate angedauert haben.
Alle Details zur Bildungsteilzeit finden Sie hier mehr
Ab 1. Juli möglich: Die Bildungsteilzeit
Eine langjährige Forderung des ÖAAB wurde erfüllt: Die Einführung der Bildungsteilzeit. Im Gegensatz zur Bildungskarenz ist nun die Weiterbildung neben einer Teilzeitbeschäftigung mit aufrechtem Arbeitsverhältnis möglich.
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