Arbeitnehmerveranlagung für SeniorInnen

Die Arbeitnehmerveranlagung für SeniorInnen findet am Donnerstag, den 25. April 2013 in der ÖVP Bezirksgeschäftsstelle Bruck, Hauptplatz 10-11/Top 7 statt. (Teilnahme nur mit Voranmeldung!)

Vorgang:

- Jene SeniorInnen, die bei ihrer Pensionsauszahlung Lohnsteuerabzüge
haben, sind berechtigt, zu viel bezahlte Steuern zurück zu holen. - Bei Bedarf kann die Arbeitnehmerveranlagung 5 Jahre (2008-2012) rückwirkend erledigt werden. - Nur mit Rechnung (inkl. Zahlungsbestätigung) ist die Berücksichtigung der Steuerabsetzposten möglich. Bitte bringen Sie sämtlich geforderte Belege mit. - FinanzOnline – Zugangsdaten schriftlich oder persönlich beim Finanzamt beantragen. Bei persönlicher Vorsprache ist ein Lichtbildausweis notwendig. Bei schriftlicher Beantragung werden die Zugangsdaten vom Finanzamt mittels RSA-Brief übermittelt. Dieser RSA-Brief ist unbedingt zum Beratungsgespräch mitzubringen. - Sollte kein FinanzOnline erwünscht sein, kann die Arbeitnehmerveranlagung auch mit dem herkömmlichen Formular (L1) durchgeführt werden. Bitte beachten Sie allerdings, dass bei FinanzOnline Berechnung sofort die ausbezahlte Summe errechnet werden kann und die Abwicklung vor Ort wesentlich vereinfacht und beschleunigt wird. - Bankverbindung (IBAN und BIC) mitbringen.

Anmeldung:

Bei Ihrem Seniorenbundobmann oder bei Frau Elisabeth Leitner unter elisabeth.leitner@~@noe-senioren.at bzw. telefonisch unter 02742/9020-406. Jede angemeldete Person erhält zeitgerecht eine Terminbestätigung.