Auf Initiative von ÖAAB-Generalsekretär und Freiwilligensprecher August Wöginger werden Vereine steuerlich entlastet.

Die ÖVP stärkt das österreichische Vereinswesen.

Finanzministerin Maria Fekter, ÖAAB-Generalsekretär August Wöginger und Landesrat Michael Strugl haben gestern steuerliche Entlastungen für kleine Vereine, die sich aus Freiwilligen zusammensetzen, vorgestellt. Demnach gibt es Erleichterungen bei der Umsatz- und der Körperschaftssteuer. Künftig sind "kleine" Vereinsfeste, die insgesamt maximal 48 Stunden pro Jahr dauern - etwa eine Veranstaltung von Freitag bis Sonntag - umsatzsteuerbefreit. Die Abgrenzung zu einem "großen" Vereinsfest wurde präzisiert und besteht nun grundsätzlich darin, ob die Veranstaltung von den Vereinsmitgliedern getragen wird. Die Besucheranzahl spielt im Gegensatz zu bisher keine Rolle mehr.

Für Vereinskantinen und "große" Vereinsfeste gilt die Körperschaftssteuer-Pflicht erst bei mehr als 10.000 Euro pro Jahr. Bisher betrug die Grenze 7.300 Euro. Bei allen Vereinsveranstaltungen, bei denen Einnahmen erzielt werden, können pauschal 20 Prozent des Umsatzes als Eigenleistung abgezogen werden. Das vermindert auch die Steuerbemessungsgrundlage. Bisher galt diese Regelung nur beim "kleinen" Vereinsfest.

Die Änderungen gelten bereits für 2013. Rund drei Millionen Österreicher sind in mehr als 116.000 Vereinen engagiert und leisten dort Millionen von freiwilligen Arbeitsstunden. "Das ist ein enormer gesellschaftlicher Beitrag für das Zusammenleben. Das Ehrenamt soll nicht behindert werden, aber es muss Regeln geben, die eine Wettbewerbsverzerrung verhindern", betont Fekter. "Mit der steuerlichen Entlastung für Vereine ist uns gemeinsam mit Finanzministerin Maria Fekter ein großer Schritt gelungen", so ÖVP-Freiwilligensprecher August Wöginger. "Das zeigt einmal mehr: Die ÖVP ist die Entlastungspartei in Österreich."