Der Heizkostenzuschuss kann beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt werden.
Anträge können bis spätestens 30. April 2014 gestellt werden.
Die formelle und inhaltliche Richtigkeit wird von der Gemeinde geprüft. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Antrag Heizkostenzuschuss
Heizkostenzuschuss 2013/2014
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2013/2014 in der Höhe von € 150,-- zu gewähren.
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