NÖAAB-Obmann Sobotka: Ab 1. Juli gibt’s Pendler-Euro und Co. monatlich

Pendlerpauschale ist letzte Mittelstandsförderung Österreichs

„Am 27. Februar wurde die Reform der Pendlerpauschale samt Pendler-Euro rückwirkend mit 1. Jänner beschlossen. Mit 30. Juni endet die Übergangsfrist für Unternehmen. Ab 1. Juli müssen alle Lohnverrechnungsprogramme umgestellt sein, die zusätzlichen Ansprüche werden danach monatlich am Gehaltszettel berücksichtigt. Auch wenn viele Betriebe die Abgabe eines neuen L34 Formulars (zur Berücksichtigung der Pendlerpauschale bei der Lohnsteuer) verlangen, so ist dies dezidiert nicht notwendig. Neu beantragen sollten nur Wochen- und Teilzeitpendler, sie waren bisher nicht anspruchsberechtigt. Natürlich kann die Pendlerpauschale wie bisher auch über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Rund 150 Mio. Euro sind zusätzlich budgetiert, insgesamt 530 Mio. stehen für die Pendlerpauschale zur Verfügung. Jetzt geht es darum, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre zusätzlichen Ansprüche auch geltend machen“, informiert NÖAAB-Obmann LH-Stv. Wolfgang Sobotka. „Weitere Neuerungen sind geplant. Finanz- und Verkehrsministerium arbeiten derzeit an einem einheitlichen Programm zur Messung des Arbeitsweges sowie der Zeit die man dazu benötigt. Parallel dazu sollen auch die Zumutbarkeitsbestimmungen verbessert werden und dadurch mehr Pendler als bisher in den Genuss der großen anstatt der kleinen Pendlerpauschale kommen – immerhin ein Unterschied von bis zu 800 Euro netto im Jahr. Es macht Sinn, dass beide Neuerungen gemeinsam eingeführt werden. Sowohl bei der Zumutbarkeit als auch bei Zeiten und Entfernung gab es immer wieder gravierende Probleme, die miteinander zusammenhängen. Mit 1.1.2014 sollen beide Neuerungen eingeführt werden“, erklärt der NÖAAB-Obmann. Sobotka informiert auch über die Wirkungsweise der Pendlerpauschale und bedankte sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich bei den beiden verantwortlichen Bundesministerinnen Maria Fekter und Hanni Mikl-Leitner. „Die Pendlerpauschale ist die letzte echte Mittelstandsförderung Österreichs. Die Fallzeilen explodieren im Mittelstand (2.150 Euro und 3.550 Euro brutto pro Monat) und gehen bei Spitzenverdienern praktisch wieder gegen Null. Für ein Land, in dem der Mittelstand monatlich 400 Euro über OECD Schnitt besteuert wird, eine unglaublich wichtige Stütze. Rund 70% aller NÖ Arbeitnehmer profitieren von der Reform der Pendlerpauschale, rund 350.000 Pauschalbezieher vom Pendler-Euro und 50.000 Wochen- und Teilzeitpendler bzw. Kleinverdiener durch zusätzliche Ansprüche. Pro Einwohner profitiert NÖ am zweit meisten von der Pendlerpauschale mit 107 Euro. Burgenland ist mit 137 Euro pro Jahr Pendlerland Nummer 1. Oberösterreich liegt mit 78 Euro auf Platz drei ebenfalls deutlich über dem Bundesschnitt von 63 Euro. In absoluten Zahlen werden 2013 rund 174 Mio. Euro netto für NÖ Pendlerinnen und Pendler heraus kommen, um 50 Mio. Euro mehr als bisher. Jetzt ist klar, warum sich gerade diese drei Länder so stark für die Reform eingesetzt haben“, betont der NÖAAB-Obmann. Das Pendlerreformpaket umfasst:60 Mio. Euro für Einführung Pendler-Euro (1 Euro pro Arbeitskilometer hin und zurück pro Jahr) 10 Mio. Euro für Kleinverdiener (Pendlerzuschlag um 150 auf 290 Euro erhöht) 25 Mio. Euro für Wochen- u. Teilzeitpendler (Sie werden erstmals aliquot anspruchsberechtigt) 50 Mio. Euro für das Job-Ticket für alle (Unternehmen können steuerfrei Pendlerkosten übernehmen)