„Im Vorjahr haben wir in Niederösterreich eine Bewegung in Gang gesetzt, die für Pendlerinnen und Pendler spürbare Entlastungen bringt. 70 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von den Verbesserungen durch Pendler-Euro und Co. – 150 Mio. Euro mehr Pendlermittel für Österreich, 50 Mio. davon mehr für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. Ab 2014 werden weitere Forderungen umgesetzt: Die Zumutbarkeitsbestimmungen werden verbessert, damit kommen mehr Pendlerinnen und Pendler in der Genuss der großen Pauschale - und ein Pendlerrechner wird eingeführt, der für Klarheit sorgen wird. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich bei den federführenden Ministerinnen Johanna Mikl-Leitner und Maria Fekter“, kommentiert NÖAAB-Obmann LH-Stv. Wolfgang Sobotka die neue Pendlerverordnung.
Die neuen Zumutbarkeitsbestimmungen:
Ob jemand die kleine oder die große Pendlerpauschale bekommt hängt davon ab, ob öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind oder nicht und ob bestimmte Wegzeiten überschritten werden oder nicht. Erreicht man den Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln in weniger als einer Stunde sind diese zumutbar und man erhält die kleine Pendlerpauschale. Bisher waren öffentliche Verkehrsmittel bis 90 Minuten Wegzeit, unabhängig von der Länge des Arbeitsweges, zumutbar. Bei über einer Stunde Wegzeit erhöht sich die Zumutbarkeit pro Kilometer Arbeitsweg um eine Minute. Das bedeutet bei 10 km Arbeitsweg sind künftig 60 Minuten + 10 Minuten Wegzeit zumutbar, bisher waren es 90 Minuten. Ab zwei Stunden Wegzeit – bisher waren es 2,5 Stunden - sind öffentliche Verkehrsmittel generell unzumutbar und Pendlerinnen und Pendler erhalten in diesem Fall die große Pendlerpauschale.
Der neue Pendlerrechner:
Mit dem neuen Pendlerrechner werden die genaue Entfernung zum Arbeitsplatz, die möglichen Verkehrsverbindungen und Wegzeiten mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, sowie alle daraus resultierenden Ansprüche ermittelt. Die Ergebnisse der Abfrage sind für Behörden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer bindend. Damit finden bisherige Streitigkeiten oder Unklarheiten in der Auslegung der Kriterien ein Ende.